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So erwerben Sie Nutzungsrechte an Inhalten der Süddeutschen Zeitung
Sie möchten Texte, Grafiken, Videos etc. aus der Süddeutschen Zeitung, dem SZ-Magazin, von jetzt oder SZ.de wiederveröffentlichen oder vervielfältigen?

Unsere Nutzungslizenzen erlauben Ihnen oder Ihrer Organisation die rechtssichere Wiederverwendung des Qualitätsjournalismus der SZ für eine Vielzahl von Anwendungsfällen.
Verwendungszwecke & Lizenzen
Bieten Sie Ihrer Zielgruppe zusätzlichen Mehrwert mit der Integration von informativen oder auch unterhaltenden Inhalten aus dem Kosmos der größten überregionalen Qualitäts-Tageszeitung Deutschlands.

Exklusiv bei uns erhalten Sie Nutzungslizenzen z. B. für

  • den Nachdruck in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Schulbüchern, Kundenmagazinen, Jahresberichten, Vereins- und Mitgliederzeitungen, Programmheften etc.,
  • die digitale Wiederveröffentlichung auf Websites, im Intranet oder Newsletter und
  • die Wiedergabe in Vorträgen/Seminaren/Präsentationen, Ausstellungen, Film-, Fernseh- oder Audioproduktionen.

  • Unser Lizenzangebot richtet sich ausschließlich an professionelle Nutzer.
Ihre Lizenzanfrage
Gerne stimmen wir unsere Lizenzangebote individuell auf Ihre Bedürfnisse ab. Senden Sie uns Ihre Anfrage zeitlich vor der Verwendung an syndication@sz.de – mit folgenden Informationen:

Für welche(n) SZ-Artikel interessieren Sie sich?

Angabe von Titel, Autor und Erscheinungstag und/oder des Links zum Online-Artikel

Wie möchten Sie die Inhalte nutzen?

Verwendungszweck (kommerzielle oder nicht-kommerzielle Verwendung), Art und Umfang der geplanten Verwendung
(z. B. Nachdruck, Online-Nutzung etc. inkl. Angaben zu Auflagenhöhen, Reichweite Website*, Empfängerzahl Newsletter, Nutzungsdauer etc.).


* Anzahl der Page Impressions/Monat der Website

Wir senden Ihnen umgehend ein passendes Angebot.
Konditionen
Unsere Preise für die Nutzung von SZ-Inhalten orientieren sich am genauen Verwendungszweck und -umfang und werden individuell vereinbart.

Unverbindliche Preisbeispiele für die Nutzung von SZ-Artikeln:

  • Unternehmenswebsite (Online-Nutzung bis 12 Monate): von EUR 180,00 (bis 25.000 Page Impressions/Monat) bis
    EUR 1.080,00 (bis 5.000.000 Page Impressions/Monat)
  • Kundenmagazin/-newsletter (einmalige Nutzung; Auflage/Empfänger: bis 5.000): EUR 400,00
  • Zeitung/Zeitschrift (Nachdruck; Druckauflage: bis 50.000 Ex. inkl. e-Paper): EUR 450,00

  • Alle Preise verstehen sich pro Artikel und zzgl. 7 % MwSt.

    Exklusive Artikel (z. B. Die Seite Drei, große Interviews, SZ Plus-Artikel, Artikel aus dem SZ-Magazin) unterliegen ggf. Einschränkungen oder Sonderpreisen.

    Preisnachlässe werden Institutionen, die keinen mittelbaren oder unmittelbaren wirtschaftlichen Zweck verfolgen, sowie Schulbuchverlagen gewährt.
    Für umfangreiche oder regelmäßige Wiederverwendungen können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.
    Rechte für die Wiederveröffentlichung von Fotos/Illustrationen/Grafiken zu Artikeln müssen zusätzlich lizenziert werden.

Kontakt
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne per E-Mail an syndication@sz.de oder telefonisch unter +49 89 2183-598 weiter.
Häufige Fragen
Wie kann ich SZ-Artikel im Pressespiegel meiner Organisation nutzen?

Für die Übernahme von Artikeln in elektronische Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Rechte von der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG, Berlin, www.presse-monitor.de (siehe auch Pressespiegellizenz).

Wie kann und darf ich RSS-Feeds der SZ einbinden?

Informationen zur Nutzung der RSS-Feeds der Süddeutschen Zeitung finden Sie hier.

Wie kann ich Rechte an Fotos aus der SZ bzw. von SZ.de erwerben?

Gerne informieren wir Sie auch über Möglichkeiten die Fotos zu einem Artikel zu lizenzieren – hier kann es jedoch Einschränkungen geben.

Darüber hinaus finden sie unter www.sz-photo.de das Bildangebot unserer Bildagentur Süddeutsche Zeitung Photo. Etwa 5 Millionen rechtegeprüfte Bilder stehen in der Datenbank zur Lizenzierung und redaktionellen Verwendung bereit.

Darf ich das Logo der SZ nutzen?

So wie die Logos und Marken anderer großer Unternehmen ist das Logo der Süddeutschen Zeitung geschützt.

Die Nutzung von Logos der Süddeutschen Zeitung ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung und nur in Ausnahmefällen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer lizenzierten Nutzung von SZ-Artikeln gestattet. Voraussetzung ist eine aussagekräftige SZ-Berichterstattung über Sie oder Ihre Organisation. Eine bloße Verlinkung auf einen Online-Artikel auf SZ.de berechtigt nicht zur Logonutzung.

Gibt es Verwendungszwecke und Nutzungsarten, für die keine Genehmigung erforderlich ist?

Grundsätzlich ist jede – insbesondere gewerbliche und kommerzielle – Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten lizenzpflichtig. Der Gesetzgeber hat aber auch verschiedene gesetzliche Ausnahmeregelungen getroffen, nach denen bestimmte Nutzungen auch von Zeitungsartikeln nicht unter eine Genehmigungspflicht. Hierzu gehören u. a.:

Zitate

Das Zitieren aus unseren Artikeln ist entsprechend der gesetzlichen Ausnahmen und unter Einhaltung der Regelungen der §§ 51 und 63 UrhG genehmigungsfrei zulässig. Neben der obligatorischen Nennung von Quelle und Urheber bitten wir Sie, nach Möglichkeit auch auf den entsprechenden Artikel zu verlinken.

Werbliche und kommerzielle Nutzungen von Zitaten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Aussagen oder rechtliche Beratungen dazu machen können und dürfen, ob die Nutzung von Zitaten aus SZ-Artikeln im Einzelfall nach den Ausnahmeregelungen des Urhebergesetzes zulässig ist. Wenden Sie sich zur Klärung rechtlich zulässiger genehmigungsfreier Nutzungen grundsätzlich an Ihren rechtlichen Berater.

Verlinken, Teilen in Social Media

Das Setzen von einzelnen Links im rechtlich zulässigen Rahmen zu unseren Inhalten ist kostenlos gestattet. Nutzen Sie ausschließlich Links oder die „Teilen“-Funktionen auf SZ.de um in sozialen Medien auf SZ-Artikel hinzuweisen.

Schule und Universität:

Seit dem 31. Mai 2023 ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Zeitungsinhalte für den Unterricht an Schulen in einem neuen „Vertrag zum Betrieb eines Presseportals für Schulen und zur Nutzung von Pressebeiträgen an Schulen“ zwischen den Kultusministerien der Länder und den Verwertungsgesellschaften (VG) Wort, Bild-Kunst und der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG (PMG) geregelt. Presseerzeugnisse dürfen damit über die Regelung des § 60a UrhG hinaus in vollem Umfang zur Veranschaulichung des Schulunterrichts genutzt werden. Sie dürfen die Artikel der Süddeutschen Zeitung für Ihren eigenen Unterricht nutzen und Kopien/Ausdrucke dieser Artikel an Ihre eigenen Schülerinnen und Schüler weitergeben. Ebenso gestattet ist die zugangsbeschränkte digitale Vervielfältigung von SZ-Artikeln z.B. auf einer passwortgeschützten Online-Lernplattform der Schule. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Gesamtverträgen mit allen gestatteten Nutzungs- und Vervielfältigungsarten.

In Einzelfällen gestatten wir Dozierenden an staatlichen Hochschulen die kostenfreie Nutzung von einzelnen SZ-Inhalten zur Veranschaulichung von Vorlesungen und Seminaren. Ebenso gestatten wir Studierenden in Einzelfällen die Nutzung von einzelnen SZ-Artikeln in Präsentationen und Hausarbeiten (inkl. Pflichtexemplare Abschlussarbeiten).

Privatpersonen

Im Rahmen des persönlichen Gebrauchs gestatten wir SZ-Abonnent*innen und -Leser*innen die Weitergabe von max. zehn Kopien („Privatkopie“) eines einzelnen Artikels an Personen ihres persönlichen Umfelds.

Wenn Sie einen Artikel lediglich lesen möchten, wenden Sie sich bitte an den Lesermarkt der Süddeutschen Zeitung.