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AGB Medienport Produkte – Stand: 01.02.2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Medienport Produkte der Dokumentations- und InformationsZentrum München GmbH (DIZ) – medienport.de Fachpublikationen und medienport.de Presse („Medienport Produkte“)
Stand: 01.02.2021

§ 1 Allgemeines – Beschreibung der Medienport Produkte

  1. Für die Vertragsbeziehung zwischen der Dokumentations- und InformationsZentrum München GmbH (DIZ) und dem Vertragspartner gelten im Hinblick auf die untenstehend beschriebenen Medienport Produkte diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung ergänzend zum geschlossenen Nutzungsvertrag.
  2. Der Nutzungsvertrag kann bezüglich folgender Medienport Produkte abgeschlossen werden:
    1. medienport.de Fachpublikationen: Das Produkt „medienport.de Fachpublikationen“ ermöglicht den elektronischen Zugriff auf Textbeiträge eines Pools von unternehmens- und branchenrelevanten deutschsprachigen Tageszeitungen und (Fach-)Zeitschriften wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website unter https://produkte.szarchiv.de/medienport/quellen/ dargestellt. Es handelt sich dabei um den kostenpflichtigen Zugang zu einer Online-Datenbank. Die Darstellung der recherchierten Inhalte ist für die Nutzung in gängigen Internet-Browsern auf Desktop- und Notebookcomputern optimiert. Dieses Produkt richtet sich insbesondere an den Mittelstand als Rechercheplattform für einen Überblick über die wichtigsten Trends und Themen der jeweiligen Branche.
    2. medienport.de Presse: Das Produkt „medienport.de Presse“ ermöglicht den elektronischen Zugriff auf Textbeiträge und Themendossiers eines Pools von unternehmens- und branchenrelevanten deutschsprachigen Tageszeitungen und (Fach-)Zeitschriften wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website unter https://produkte.szarchiv.de/medienport/quellen/ dargestellt. Es handelt sich dabei um den kostenpflichtigen Zugang zu einer Online-Datenbank. Die Darstellung der recherchierten Inhalte ist für die Nutzung in gängigen Internet-Browsern auf Desktop- und Notebookcomputern optimiert. Dieses Produkt richtet sich insbesondere an Medienunternehmen und Journalisten.
  3. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lizenzvereinbarungen, Angebote hierauf, Lieferungen und elektronische Übermittlungen bezüglich der Medienport Produkte des DIZ.
  5. Diese Geschäftsbedingungen gelten für diese und alle künftigen Geschäftsbeziehungen von DIZ mit demselben Besteller, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
  6. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt DIZ nicht an. Dies gilt auch dann, wenn er hierauf bei Auftragserteilung Bezug nimmt.
  7. Sondervereinbarungen gelten nur bei Bestätigung in Textform.
  8. Angebote des DIZ sind stets freibleibend. Verträge über die von DIZ zu erbringenden Leistungen kommen erst mit der Auftrags- bzw. Lizenzbestätigung zustande. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien zuvor auf elektronischem Weg Daten ausgetauscht haben.
  9. Der Zugriff auf die Medienport Produkte ist ausschließlich berechtigten Nutzern von „Medienport“ (nachfolgend „Nutzer“ genannt) erlaubt und setzt den Abschluss eines Nutzervertrages voraus.
  10. Der Abruf der Inhalte erfordert neben einer Nutzungsvereinbarung eine Verbindung zum Internet, deren anfallende Kosten nicht im Verkaufspreis enthalten sind. Dem Nutzer der Medienport Produkte können also zusätzliche Kosten seines Internet- bzw. Mobilfunkanbieters entstehen.
  11. Die Abrechnung der Produkte erfolgt wahlweise über eine Jahrespauschale oder aus der Preisliste ersichtliche Paketlösungen (Artikelkontingente).

§ 2 Anmeldung/Registrierung/Vertragsschluss

  1. Der Nutzer wird durch das DIZ zur Nutzung der Medienport Produkte freigeschaltet. Im Vorfeld der Freischaltung muss der Nutzer wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.
  2. Der Vertrag zwischen DIZ und dem Nutzer kommt erst zustande, wenn das DIZ dem Nutzer den Auftrag bestätigt. Für die Bestätigung genügt die Zusendung eines Faxes oder einer E-Mail durch das DIZ.
  3. Das DIZ ist berechtigt, Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages und werden als PDF zum Download angeboten.
  5. Da die Registrierung als Firmenkunde erfolgt und sich das Medienport Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, ist eine private Nutzung des Materials ausgeschlossen.
  6. Es ist untersagt, das Material in einer Art und Weise zu verwenden, die sinnentstellend ist oder von der bekannt ist oder angenommen werden muss, dass sie ein demokratiefeindliche, politisch oder religiös extreme und/oder gewaltverherrlichende, pornographische und/oder sonst sittlich anstößige Ausrichtung hat. DIZ behält sich in Fällen, in denen von einer solchen Verwendung ausgegangen werden kann, vor, den Nutzungsvertrag nicht abzuschließen. Weiterhin behält sich das DIZ in diesen Fällen vor, das Nutzerkonto des Betreffenden unverzüglich zu sperren.

§ 3 Vergütung – Zahlungsbedingungen – Anpassung der Vergütung

  1. Die Vergütung für die Nutzung der Medienport Produkte ergibt sich aus den jeweiligen Produktblättern bzw. den Preisangaben und Produktbeschreibungen auf den Internetseiten von DIZ in der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Preisliste, die DIZ in der jeweils gültigen Form auf seinen Internet-Seiten http://www.medienport.de zur Verfügung stellt, ist Teil des Nutzungsvertrags.
  2. Die Vergütung für die Medienport Produkte ist jeweils für Größe des Artikelkontingents bzw. den Bezugszeitraum und die nachfolgenden Verlängerungszeiträume monatlich im Voraus zu leisten. Die Größe des Artikelkontingents bzw. die Dauer des Bezugszeitraums und nachfolgender Verlängerungszeiträume ist im Nutzungsvertrag festgelegt.
  3. Die Preise für die Nutzung der Medienport Produkte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Nutzers sind nicht enthalten.
  4. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Belege über die Entgelte in elektronischer Form an die von ihm genannte E-Mail-Adresse gesendet werden können. Wünscht der Nutzer nach einer erfolgten Bereitstellung von Rechnungsbelegen in elektronischer Form deren Zusendung in Papierform, so kann der Verlag hierfür ein gesondertes Entgelt berechnen.
  5. DIZ ist berechtigt, die Vergütung für die Nutzung der Medienport Produkte mit einer Ankündigung von einem Monate zum Monatsende zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur, die Kosten für die Lizenzierung von Werken Dritter oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung – auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse – insgesamt erhöht haben, oder soweit die Marktpreise der in den Medienport Produkten enthaltenen Printprodukten gestiegen sind. Der Nutzer ist im Falle einer Erhöhung berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Macht der Nutzer von diesem Recht keinen Gebrauch und ist er auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preiserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt. Diese vorgenannten Erhöhungen haben keinen Einfluss auf bestehende Paketlösungen.

§ 4 Berechtigte Nutzung

  1. Sämtliche Inhalte der Medienport Produkte sind urheberrechtlich geschützt, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz und sonstigen Vorschriften keine andere Regelung ergibt. Der Nutzer bzw. die nutzungsberechtigten Personen sind berechtigt, in der Datenbank des DIZ zu recherchieren und Inhalte zum eigenen, jedoch nicht kommerziellen Gebrauch abzurufen, auszudrucken und die Dauer des Vertrages zu speichern.
  2. Die Rechercheergebnisse sind ausschließlich zum Zwecke Ihrer Kenntnisnahme und Information bestimmt. Nur zu diesem Zweck wird dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht übertragen. Darüberhinausgehende Nutzungsrechte werden durch den Nutzungsvertrag nicht erworben.
  3. Jede über diesen Vertragszweck hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, dauerhafte Speicherung, gleich, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, ist unzulässig, bedarf gesonderter Lizenzierung und ist strafbar.
  4. An den recherchierten Inhalten erwirbt der Nutzer ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit bzw Größe des Artikelkontingents beschränktes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zu eigenen, internen Informations- und Recherchezwecken.

HINWEIS:
Sofern Sie darüberhinausgehende Nutzungsrechte an den Recherche-Ergebnissen erwerben wollen, wenden Sie sich bitte an syndication@sz.de.


§ 5 Unberechtigte Nutzung

  1. Der Download und das Speichern auf Datenträgern jeglicher Beiträge ist nur zur eigenen Nutzung gestattet. Eine Aufnahme der vorgenannten Daten (Artikel-Teile sowie ganze Artikeltexte) in etwaige Pressespiegel, elektronische Pressearchive und in andere an eine Mehrzahl von Nutzern gerichtete Informationsprodukte sowie in sonstige Datenbanken ist ausdrücklich untersagt.
  2. Der systematische Download von Inhalten beispielsweise für wissenschaftliche oder gewerbliche Zwecke ist unzulässig und kann mittels Festlegung einer Obergrenze für die Anzahl von Dokumenten, die pro Tag geöffnet oder heruntergeladen werden können, verhindert werden.
  3. DIZ ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Nutzer darf keine Mittel einsetzen, die dazu dienen, technische Maßnahmen von DIZ zu umgehen oder zu überwinden. Insbesondere keine Technologien eingesetzt werden, die automatisiert Inhalte aus dem Archiv abrufen.
  4. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist das DIZ berechtigt, den Zugang sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
  5. Der Nutzer verpflichtet sich, berechtigte Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.

    HINWEIS:
    Zur Nutzung des Medienport Produkts für anderweitige Zwecke bieten wir individuelle Lösungen an. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vorab an archiv@sz.de. Wir bieten auch gesonderte Angebote für Hochschulen etc. an.


  6. Der vom Nutzer gewählte Nutzername und das vom Nutzer gewählte Passwort dienen der Legitimation beim Onlinezugriff auf das Medienport Produkt. Sie sind daher sicher aufzubewahren und so unter Verschluss zu halten, dass von ihnen niemand Kenntnis erlangt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  7. Die Ermöglichung der Nutzung von Inhalten der Medienport Produkte durch nichtberechtigte Dritte, egal in welcher Form und zu welchem Zweck, ist ausdrücklich untersagt und stellt einen Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung dar.
  8. Der Nutzer verpflichtet sich außerdem, das DIZ unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er Kenntnis von einer Verletzung dieses Vertrages durch einen berechtigten und/ oder unberechtigten Nutzer erlangt. Dies gilt auch bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten. In jedem Fall der Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet sich der Nutzer, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertragsverletzung umgehend zu unterbinden. Er wird hierfür unter Zurverfügungstellung aller erforderlichen Informationen mit dem DIZ zusammenarbeiten.

§ 8 Datenschutz

  1. Der Nutzername in Verbindung mit dem Passwort dient als Legitimation für die Nutzung des Medienport Produkts. Das Passwort ist daher gut aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Personenbezogene Daten, die vom DIZ sowie der von ihr beauftragten Partnerfirmen im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der digitalen Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Nutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. DIZ verwendet die Daten des Nutzers nur nach der Maßgabe der unter folgender Internet-Adresse veröffentlichten Datenschutzerklärung https://www.sz-archiv.de/diz-muenchen/datenschutz.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien einigen sich schon jetzt darauf, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahekommt. Dies gilt auch, falls sich Regelungen dieses Vertrags als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollten.
  2. Erfüllungsort ist München. Wenn die Nutzer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand München.
  3. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.