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AGB SZ Content (Syndication) – Stand: 23.07.2019

AGB für SZ Content (Syndication)
Stand: 23.07.2019

Achtung: Diese Fassung der AGB ist veraltet und steht lediglich aus Gründen der Nachvollziehbarkeit bereit. Hier gelangen Sie zur aktuellen Fassung: https://www.sz-archiv.de/agb

Für unsere Angebote von SZ Content (Syndication) gelten folgende Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen:

A Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lizenzvereinbarungen, Angebote hierauf, Lieferungen und elektronische Übermittlungen von Süddeutsche Zeitung Content (Syndication), eine Leistung der Dokumentations- und Informationszentrum München GmbH, im folgenden kurz DIZ genannt.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für diese und alle künftigen Geschäftsbeziehungen von DIZ mit demselben Besteller, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt DIZ nicht an. Dies gilt auch dann, wenn er hierauf bei Auftragserteilung Bezug nimmt.
4. Sondervereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
5. Angebote von DIZ sind stets freibleibend. Verträge über die von DIZ zu erbringenden Leistungen kommen erst mit der schriftlichen Auftrags- bzw. Lizenzbestätigung zustande. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien zuvor auf elektronischem Weg Daten ausgetauscht haben. Eine vorherige Nutzung ist nicht erlaubt.
6. Vertragspartner und Besteller im Sinne der Geschäftsbedingungen ist stets derjenige, der DIZ den Auftrag für die Erbringung der Leistungen, namentlich die Lizenzierung von Material, erteilt. Verwendet der Besteller das Material nicht für sein eigenes Medium, sondern verwendet er es für das Medium eines Dritten, z. B. eines Kunden, so ist der Besteller unbeschadet dieser Nutzung Vertragspartner von DIZ und haftet für die Einhaltung aller Pflichten aus der Vereinbarung mit DIZ. Dies gilt ebenso, wenn auf Wunsch des Bestellers die Rechnungsstellung unmittelbar an einen Dritten, z.B. einen Kunden des Bestellers, erfolgen soll.
7. Material bezeichnet Bild- und/oder Textmaterial.
8. Reklamationen, den Inhalt der Sendungen betreffend, sind unverzüglich nach Empfang mitzuteilen.

B Honorare
1. Jede Nutzung unseres Materials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung unseres Materials als Arbeitsvorlage, für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium und Art und Umfang der Nutzung, die DIZ anzugeben sind.
3. Alle Honorarangaben, -vereinbarungen und -forderungen verstehen sich stets netto.
4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck und den genannten Umfang, deren genauer Inhalt sich aus der schriftlichen Auftrags- bzw. Lizenzbestätigung ergibt. Jede weitere oder erweiterte Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung von DIZ.
5. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe unseres Materials wird – vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche – ein Mindesthonorar von € 2.500,- fällig.
6. Exklusivrechte und Sperrfristen müssen gesondert vereinbart und zusätzlich honoriert werden.
7. Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Honorars ist der Besteller ohne schriftliche Zustimmung durch DIZ nicht zur Reproduktion oder sonstigen Nutzung des Materials berechtigt. Jegliche Verwendung des Materials vor Zahlung des Honorars stellt eine Verletzung des Eigentumsrechte von DIZ sowie seiner Lizenzgeber dar und ist als ein Vertragsbruch zu werten, aufgrund dessen DIZ das Recht zum Widerruf des Nutzungsrechts, zur Geltendmachung von Schadenersatz, und zur Kündigung des Vertragsverhältnisses zusteht.

C Kosten
1. Für alle Materiallieferungen und -übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Mit deren Bezahlung erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
2. Die Bearbeitungskosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, zuzüglich Versand- bzw. Übermittlungskosten.

D Verfügungsbeschränkung
1. Das Material wird von DIZ nur zur vertraglich vereinbarten Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung sofort wieder in der von DIZ gelieferten Form zurückzugeben und im elektronischen Speicher des Bestellers zu löschen.
2. Es wird klargestellt, dass DIZ dem Besteller an dem Material keinerlei Eigentumsrechte einräumt.
3. Eine Bearbeitung, Veränderung oder Manipulation in jeder Weise, insbesondere digital, des urheberrechtlich geschützten Werkes ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
4. Eine werbliche Nutzung des Materials ist nur insofern gestattet, als diese vorab in der Lizenzbestätigung ausdrücklich genehmigt wurde.
5. Für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts und/oder des Urheberrechts in Bild und Text übernimmt DIZ keine Haftung. Bei Verletzung dieser Rechte ist allein der Besteller Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Bildnisse von Personen des öffentlichen Lebens dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die eine Beziehung zu einem bestimmten Produkt herstellt oder textliche oder tendenzielle Verfremdung beinhaltet. Für die Einholung notwendiger Genehmigungen ist der Besteller verantwortlich.
6. Die Weitergabe des Materials oder von Nachdruck- und Nutzungsrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrages.
7. Die Nutzung des Materials in sozialen Netzwerken (wie z.B. Facebook, StudiVZ etc.) ist dem Besteller nicht gestattet.
8. Das Material darf ohne Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr weder dupliziert, eingescannt, noch in anderer Form elektronisch genutzt und aufbewahrt werden. Digitales Material darf darüber hinaus pro Rechner nur in einer Kopie verwendet werden. Im Rahmen der gewährten Nutzungslizenz ist es Ihnen nur gestattet, das digitale Material auf einer (1) Computerfestplatte oder einem anderen Speichermedium zu sichern und keine anderen Kopien des Materials zu erstellen, verwenden oder zu verteilen. So darf das Material beispielsweise auch nicht im Rahmen von Rechnernetzen oder einer ähnlichen Computerkonfiguration von mehreren Nutzern gleichzeitig verwendet werden. Wird das Material vom Besteller nicht mehr benötigt, so ist es unverzüglich von dessen Rechner oder dem entsprechenden elektronischen Speichersystem zu löschen.
9. Der Besteller ist bei der Verwendung von lizenziertem Material zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.

E Urhebervermerk
1. DIZ verlangt ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild/Text bestehen kann. Dabei ist bei Texten der Name des Autors zusammen mit „Süddeutsche Zeitung“ und Veröffentlichungsdatum zu nennen, bei Grafiken „Süddeutsche Zeitung Grafik“ bzw. „Süddeutsche Zeitung Infografik“ und Veröffentlichungsdatum.
2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat DIZ Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar. Darüber hinaus hat der Besteller DIZ von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

F Online-Nutzung
1. Soweit in der Auftrags- bzw. Lizenzierungsbestätigung nicht anderweitig vermerkt, darf digitalisiertes Material in einer Online-Nutzung nur einmal (d.h. auf der vereinbarten Webseite) wiedergegeben werden. Jede weitere oder zusätzliche Wiedergabe erfordert eine weitere Lizenz und ist nur gegen zusätzliche Lizenzkosten gestattet.
2. Der Besteller hat bei digitalisiertem Material, das er im Rahmen der vereinbarten Online-Nutzung wiedergibt, sicherzustellen, dass das digitalisierte Material nicht vervielfältigt, ganz oder teilweise entnommen, verändert, umgestaltet oder manipuliert werden kann. Zudem muss der Besteller sicherstellen, dass die Metadaten (v.a. „Titel“, „Copyrightvermerk“ und „Bild-Text“) im Rahmen der Online-Nutzung erhalten bleiben und nicht gelöscht werden.
3. Dem Besteller von digitalisiertem Material ist es nicht erlaubt, das Material in einer Datenbank oder einem sonstigen Speicher oder Informations-Retrival-System zu speichern oder zu integrieren, soweit dies nicht für die Wiedergabe des Materials für die vereinbarte Online-Nutzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist jede solche Speicherung oder Integration nur zulässig, soweit dies durch ihn oder seinen Service-Provider erfolgt.

G Gewährleistung, Haftung und Verjährung
1. DIZ gewährleistet hiermit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach der Bereitstellung, dass das Material frei von etwaigen Fehlern und Mängeln ist. Bei Nichteinhaltung der im Vorsatz genannten Gewährleistung besteht die einzige und ausschließliche Abhilfe bei etwaigen Fehlern im Austausch des betreffenden Materials oder, nach Ermessen von DIZ, in der Rückerstattung der vom Besteller gezahlten Nutzungsgebühr.
2. Darüber hinaus gewährt DIZ keinerlei weitere ausdrückliche oder stillschweigend mit eingeschlossenen Garantien der Qualität, Marktfähigkeit oder Eignung des Materials für einen bestimmten Zweck.
3. DIZ haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet DIZ für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet DIZ jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; dabei ist die Haftung von DIZ pro Kalenderjahr im Ganzen auf die Höhe der für das Material vom Besteller zu zahlende Vergütung beschränkt. DIZ haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von DIZ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
4. Alle Schadenersatzansprüche gegen DIZ verjähren in sechs Monaten nach Lieferung bzw. Übermittlung der Daten. Das gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung und für Ansprüche des Bestellers aufgrund von Arglist seitens DIZ.
5. Für das angebotene Material bestehen keinerlei gültige Modell- oder anderweitige Freigaben, es sei denn, das Vorhandensein einer solchen Freigabe wird von DIZ schriftlich bestätigt. Eine Kopie einer bestehenden Modellfreigabe wird Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die reine Übermittlung einer solchen Freigabe durch DIZ beinhaltet keinerlei Garantie, dass diese Freigabe auch tatsächlich gültig ist. Demzufolge haben in allen Fällen, in denen das Vorhandensein sowie die Gültigkeit einer Freigabe von DIZ nicht ausdrücklich bestätigt wurde, DIZ gegen alle Forderungen Dritter, die sich aus der Verwendung des Materials durch den Besteller ergeben, von jedweder Haftung freizustellen bzw. schadlos zu halten. DIZ gewährt keinerlei Versicherungen oder Garantien hinsichtlich Verwendung von Namen, Markenzeichen oder eingetragenen bzw. urheberrechtlich geschützten Designs oder Kunstwerken, die auf dem Material dargestellt sind. In diesen Fällen hat sich der Besteller selbst davon zu versichern, dass alle zur Reproduktion gegebenenfalls erforderlichen Rechte oder Zustimmungen auch tatsächlich eingeholt werden. Wurde der Besteller von DIZ aufgrund eines Irrtums fälschlicherweise in schriftlicher Form mitgeteilt, dass für das Material eine Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung besteht, obwohl dies nicht der Fall ist, so beschränkt sich der Haftungsumfang von DIZ ausschließlich auf den dem Besteller zur Nutzung des betreffenden Materials in Rechnung gestellten und vom Besteller bezahlten Betrag.

H Zahlungsbedingungen, Schlussbestimmungen
1. Die Rechnungen von DIZ sind stets netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung.
2. Den Parteien ist bewusst, dass der Besteller, wenn er Ausländer ist, nach nationalem Steuerrecht zur Zahlung von Quellensteuer verpflichtet sein kann. Eine etwaige Quellensteuer hat der Besteller zu tragen. DIZ steht in jedem Fall das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu.
3. Bei Zahlungsverzug ist DIZ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen, mindestens jedoch € 10,-.
4. Erfüllungsort ist München. Bei beiderseits kaufmännischen Geschäften ist der Gerichtsstand München.
5. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
6. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, gelten die übrigen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige wirksame, die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den beiderseits gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt bei Lücken im Vertragstext. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen, sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform und der Vereinbarung im Vertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden nur nach schriftlicher Bestätigung durch DIZ.
7. Personenbezogene Daten des Bestellers, die von DIZ sowie der von ihr beauftragten Partnerfirmen im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der digitalen Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses der Parteien genutzt. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur genutzt, wenn der Besteller eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. DIZ verwendet die Daten des Bestellers nur nach der Maßgabe der unter folgender Internet-Adresse veröffentlichten Datenschutzerklärung: http://www.sz-archiv.de/diz-muenchen/datenschutz.
8. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.
9. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.

Stand: 23.07.2019

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