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AGB Content Produkte – Stand: 01.02.2021

Nutzungsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Content Produkte der Dokumentations- und Informationszentrum München GmbH (DIZ) – SZ Syndication und SZ Photo
Stand: 01.02.2021

§ 1 Allgemeines – Beschreibung der Content Produkte

  1. Für die Vertragsbeziehung zwischen der Dokumentations- und InformationsZentrum München GmbH (DIZ) und dem Vertragspartner gelten im Hinblick auf die untenstehend beschriebenen Content Produkte diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung ergänzend zum geschlossenen Nutzungsvertrag.
  2. Der Nutzungsvertrag kann bezüglich folgender Produkte abgeschlossen werden:
    1. SZ Syndication
      Lizenzen zur Verwendung von einzelnen Artikeln und Infografiken aus den verschiedenen Ausgaben der Süddeutschen Zeitung sowie von SZ.de in Ihrer analogen oder digitalen Publikation.
    2. SZ Photo
      Erwerb von Lizenzen zur Verwendung von Bildern aus der Bilddatenbank SZ Photo
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lizenzvereinbarungen, Angebote hierauf, Lieferungen und elektronische Übermittlungen von Süddeutsche Zeitung Content (wie zum Beispiel Syndication/SZ Photo), eine Leistung der DIZ.
  4. Diese Geschäftsbedingungen gelten für diese und alle künftigen Geschäftsbeziehungen von DIZ mit demselben Besteller, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
  5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt DIZ nicht an. Dies gilt auch dann, wenn er hierauf bei Auftragserteilung Bezug nimmt.
  6. Sondervereinbarungen gelten nur bei Bestätigung in Textform.
  7. Angebote von DIZ sind stets freibleibend. Verträge über die von DIZ zu erbringenden Leistungen kommen bei SZ Syndication mit der Auftrags- bzw. Lizenzbestätigung bzw. bei SZ Photo mit der Annahme des Angebots zum Download des jeweiligen Bildes zustande. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien zuvor auf elektronischem Weg Daten ausgetauscht haben.
  8. Vertragspartner und Besteller im Sinne der Geschäftsbedingungen ist stets derjenige, der DIZ den Auftrag für die Erbringung der Leistungen, namentlich die Lizenzierung von Material, erteilt. Verwendet der Besteller das Material nicht für sein eigenes Medium, sondern verwendet er es für das Medium eines Dritten, z. B. eines Kunden, so ist der Besteller unbeschadet dieser Nutzung Vertragspartner von DIZ und haftet für die Einhaltung aller Pflichten aus der Vereinbarung mit DIZ. Dies gilt ebenso, wenn auf Wunsch des Bestellers die Rechnungsstellung unmittelbar an einen Dritten, z.B. einen Kunden des Bestellers, erfolgen soll.
  9. „Material“ bezeichnet Fotos und/oder Textmaterial.

§ 2 Anmeldung/Registrierung

  1. Die Anmeldung zur Nutzung des Content Produkts SZ Photo erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Online-Anmeldeformulars. Bei der Anmeldung müssen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Mit seiner Anmeldung gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag über das Content Produkt SZ Photo kommt mit dem Download des entsprechenden Bildes aus der Datenbank des DIZ zustande.
  2. Für das Content Produkt SZ Syndication ist keine Anmeldung erforderlich. Der Nutzungsvertrag über das Content Produkt SZ Syndication kommt mit der Bestätigung des Angebots des DIZ durch den Nutzer/Kunden zustande.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages und werden als PDF zum Download angeboten.
  4. Erfolgt die Registrierung als Firmenkunde ist eine private Nutzung des Materials ausgeschlossen.
  5. Das DIZ ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  6. Es ist untersagt, das Material in einer Art und Weise zu verwenden, die sinnentstellend ist oder von der bekannt ist oder angenommen werden muss, dass sie ein demokratiefeindliche, politisch oder religiös extreme und/oder gewaltverherrlichende, pornographische und/oder sonst sittlich anstößige Ausrichtung hat. DIZ behält sich in Fällen, in denen von einer solchen Verwendung ausgegangen werden kann, vor, den Nutzungsvertrag nicht abzuschließen. Weiterhin behält sich DIZ in diesen Fällen vor, das Nutzerkonto des Betreffenden unverzüglich zu sperren.

§ 3 Vergütung – Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ist vor Verwendung zu vereinbaren. Die Höhe der Vergütung richtet sich u.a. danach, in welchem Medium das Material verwendet wird, sowie nach Art und Umfang der Nutzung. Hierzu sind DIZ konkrete und wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
  2. Jede Nutzung unseres Materials ist lizenzpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung des Materials als Arbeitsvorlage, für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen.
  3. Die Vergütung richtet sich nach der Nutzung für den angegebenen Zweck und den genannten Umfang, deren genauer Inhalt sich aus der Auftrags- bzw. Lizenzbestätigung ergibt. Jede weitere über die vorgenannte Vereinbarung hinausgehende oder erweiterte Nutzung ist erneut vergütungspflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung von DIZ.
  4. Etwaige Exklusivrechte oder auch die Vereinbarung von Sperrfristen sind ausdrücklich zu vereinbaren und müssen zusätzlich honoriert werden.
  5. Für die Lizenzierung von Texten, Infografiken o.ä. (SZ Syndication) gilt:
    1. Die Lizenzgebühren sind vor Verwendung zu vereinbaren. Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Lizenzgebühr ist der Besteller ohne Zustimmung durch DIZ in Textform nicht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung des Materials berechtigt. Die Zustimmung muss in Textform erteilt werden.
    2. Die Verwendung des Materials vor Zahlung der Lizenzgebühr verletzt die Rechte des DIZ sowie seiner Lizenzgeber und stellt eine Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten dar.
    3. DIZ behält sich insofern die Geltendmachung von Schadensersatz sowie die Kündigung des Vertrages vor.
  6. Für die Lizenzierung von Bildmaterial (SZ Photo) gilt:
    1. Die Vergütung für den Abruf und die Verwendung von einzelnen Bildern wird jeweils nachträglich in Rechnung gestellt.
    2. Die Lizenzierung von Bildmaterial erfolgt rückwirkend und auf Grundlage der Verwendungsanzeige durch den Nutzer. Gleiches gilt für die Zahlung der Lizenzgebühr.
  7. Die Preise für die Verwendung von Content Produkten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Nutzers sind nicht enthalten.
  8. Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung.
  9. Hat der unternehmerisch tätige Nutzer seinen (Wohn-)Sitz im Ausland, ist zur Durchführung des Reverse-Charge-Verfahrens die Angabe der USt-ID-Nr. oder die Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde erforderlich, die die Tätigkeit als Unternehmer bestätigt. DIZ steht in jedem Fall die vereinbarte Lizenzgebühr in voller Höhe zu.
  10. Für etwaige Materiallieferungen und -übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Mit deren Bezahlung erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte am Material.
  11. Die Bearbeitungskosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, zuzüglich Versand- bzw. Übermittlungskosten.

§ 4 Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht

  1. Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also den Vertragsabschluss zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

    Widerrufsbelehrung:

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Anmeldung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dokumentations- und InformationsZentrum München GmbH, Hultschiner Str. 8, 81677 München, Telefon: 0049 -(0)89 – 2183-598 (SZ Syndication) oder 0049 -(0)89 – 2183-302 (SZ Photo), E-Mail: archiv@sz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung in Schrift- oder Textform über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Widerrufsfolgen

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    Muster-Widerrufsformular

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    An Dokumentations- und InformationsZentrum München GmbH, Hultschiner Str. 8, 81677 München, E-Mail: archiv@sz.de:

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ________________

    – Bestellt am: ________
    – Name des/der Verbraucher(s)
    – Anschrift des/der Verbraucher(s)
    – Unterschrift des/der Verbraucher(s)
    – Datum


  2. Als Anbieter von Online-Dienstleistungsverträgen sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese Plattform erreichen Sie unter: https://webgate.ec.europa.eu/odr. DIZ ist allerdings weder bereit noch dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 5 Berechtigte Nutzung – Umfang der Rechteeinräumung – Verfügungsbeschränkung – Haftung bei Verletzung der Rechte Dritter

  1. Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr erwirbt der Nutzer ein einfaches, zeitlich befristetes Nutzungsrecht am lizenzierten Content Produkt zur vertraglich vereinbarten Verwendung. Das Nutzungsrecht wird nur zu diesem Zweck übertragen, weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen und jegliche über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, dauerhafte Speicherung, gleich auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, ist unzulässig, bedarf gesonderter Lizenzierung und ist strafbar.
  2. Das Material wird von DIZ nur zur vertraglich vereinbarten Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung unverzüglich wieder – sofern möglich – in der von DIZ gelieferten Form zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher des Bestellers zu löschen.
  3. Dem Nutzer werden am Material keinerlei Eigentumsrechte einräumt.
  4. Bearbeitung, Veränderung oder Manipulation in jeder Weise, insbesondere digital, des urheberrechtlich geschützten Materials ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gleiches gilt für die Weitergabe des Materials oder von Nachdruck- und Nutzungsrechten an Dritte.
  5. Eine werbliche Nutzung des Materials ist nur insofern gestattet, als diese vorab in der Lizenzbestätigung ausdrücklich genehmigt wurde. Filmbilder und Szenen aus Fernsehsendungen dürfen nur im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Film oder die Sendung verwendet werden. Für die Einholung notwendiger weiterer Genehmigungen ist der Besteller verantwortlich.
  6. Für die Verletzung von Rechten Dritter, wie z.B. Persönlichkeits-, Design-, Marken- oder Urheberrechte, die durch die Verwendung des Materials verursacht wurden, übernimmt DIZ keine Haftung. Im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte hat der Besteller die Rechtmäßigkeit einer unverpixelten Veröffentlichung von Bildmaterial im konkreten Kontext selbst zu prüfen und zu verantworten. Bei Verletzung dieser Rechte ist allein der Besteller Dritten gegenüber verantwortlich und schadensersatzpflichtig. DIZ ist im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte vom Besteller vollumfänglich freizustellen.
  7. Das Material darf ohne Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr weder dupliziert, eingescannt, noch in anderer Form elektronisch genutzt und aufbewahrt werden. Digitales Material darf darüber hinaus nur im Rahmen der Produktion von durch die Lizenzierung erfassten Nutzungen gespeichert werden. So darf das Material beispielsweise auch nicht im Rahmen von Rechnernetzen oder einer ähnlichen Computerkonfiguration von mehreren Nutzern gleichzeitig verwendet werden. Wird das Material vom Besteller nicht mehr zur Erfüllung des Vertragszwecks benötigt, so ist es unverzüglich von den Speichermedien oder dem entsprechenden elektronischen Speichersystem zu löschen.
  8. Der Besteller ist bei der Verwendung von lizenziertem Text- oder Bildmaterial zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.

§ 6 Online-Nutzung

  1. Soweit bei Vertragsschluss nicht anderweitig vermerkt, darf digitalisiertes Material im Rahmen der Online-Nutzung nur einmal wiedergegeben werden. Jede weitere oder zusätzliche Wiedergabe, wie beispielsweise auf Unterseiten einer Website, erfordert eine weitere Lizenz und ist nur gegen zusätzliche Lizenzvergütung gestattet.
  2. Die Nutzung des Materials in sozialen Netzwerken muss gesondert vereinbart werden. Eine Verwendung in Social-Media-Angeboten ist nur dann zulässig, wenn hierdurch keine Übertragung der Rechte am Inhalt an den Betreiber des Angebots oder sonstige Dritte erfolgt.
  3. Der Besteller hat bei digitalisiertem Material, das er im Rahmen der vereinbarten Online-Nutzung wiedergibt, sicherzustellen, dass das digitalisierte Material nicht vervielfältigt, ganz oder teilweise entnommen, verändert, umgestaltet oder manipuliert werden kann. Zudem muss der Besteller sicherstellen, dass die Metadaten (v.a. „Titel“, „Copyrightvermerk“ und „Bild-Text“) im Rahmen der Online-Nutzung erhalten bleiben und nicht gelöscht werden.
  4. Dem Besteller von digitalisiertem Material ist es nicht erlaubt, das Material in einer Datenbank oder einem sonstigen Speicher oder Information-Retrieval-System zu speichern oder zu integrieren, soweit dies nicht für die Wiedergabe des Materials für die vereinbarte Online-Nutzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist jede solche Speicherung oder Integration nur zulässig, soweit dies durch ihn oder seinen Service-Provider erfolgt.

§ 7 Urhebervermerk – Belegexemplare

  1. Der Besteller ist verpflichtet, das lizenzierte Material mit einem eindeutigen Urhebervermerk zu versehen, der den Namen des Urhebers sowie den Zusatz „Süddeutsche Zeitung“ bzw. „Süddeutsche Zeitung Photo“ beinhaltet, beispielsweise wie folgt „Name des Urhebers/Süddeutsche Zeitung“.
  2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat DIZ Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Lizenzhonorars. Darüber hinaus hat der Besteller DIZ von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
  3. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist DIZ ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

§ 8 Haftung auf Schadensersatz – Gewährleistung, (keine Verpflichtung Freigabeerklärung)

  1. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des DIZ.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt also unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
  3. Der Schadensersatzanspruch bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Das DIZ übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, die auf Probleme des Nutzers bei der Datenübertragung zurückzuführen sind, wie beispielsweise Verbindungsprobleme mit dem Internet oder sonstige vom Nutzer zu schaffende technische Voraussetzungen für den Zugang zur Datenbank.
  5. DIZ trägt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten dafür Sorge, dass das lizenzierte Material frei von etwaigen Fehlern und Mängeln ist. Bezüglich Auswahl und Pflege der Inhalte wird die übliche Sorgfalt aufgewendet. Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte kann jedoch nicht gewährleistet werden.
  6. Auftretende Mängel, Fehler oder Störungen sind vom Besteller unverzüglich anzuzeigen.
  7. DIZ übernimmt über die gesetzliche Gewährleistung hinaus keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, beispielsweise bezüglich Mindestqualität des Materials, Marktfähigkeit oder Eignung des lizenzierten Materials für einen bestimmten Zweck. Insbesondere wird ausdrücklich keine Haftung dafür übernommen, dass das Material nicht Rechte Dritter, beispielsweise Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter, verletzt.
  8. Grundsätzlich ist die Vorlage von Model-Releases oder sonstige Freigabeerklärungen betreffend das lizenzierte Material nicht Teil der vertraglich geschuldeten Leistung des DIZ. In Ausnahmefällen und sofern überhaupt vorhanden, kann eine Kopie eines entsprechenden Model-Release oder einer sonstigen Freigabeerklärung dem Nutzer des Materials auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
  9. DIZ macht durch die Zusendung bzw. Zurverfügungstellung der Erklärung weder konkludent noch ausdrücklich eine Zusicherung zur Gültigkeit der Freigabeerklärung.
  10. Der Besteller hat insofern in den Fällen, in denen Vorliegen sowie Gültigkeit einer Freigabeerklärung nicht ausnahmsweise vom DIZ ausdrücklich in Textform bestätigt wurden, DIZ gegen alle Forderungen Dritter, die sich aus der Verwendung des lizenzierten Materials durch den Besteller ergeben, von jedweder Haftung freizustellen bzw. schadlos zu halten.
  11. Hinsichtlich Namen, Markenzeichen oder eingetragenen bzw. urheberrechtlich geschützten Designs oder Kunstwerken, die auf lizenziertem Material abgebildet sind übernimmt DIZ in einem etwaigen Verletzungsfall ebenfalls keine Haftung Es obliegt dem Besteller sich zu versichern, ob alle zur Verwendung des lizenzierten Materials erforderlichen Rechte bzw. Einwilligungen auch tatsächlich vorliegen. Bei irrtümlich bzw. fälscherweise erteilten Informationen zu Freigabeerklärungen oder Zustimmungserklärungen ist der Haftungsumfang des DIZ gegenüber dem Besteller beschränkt auf den Betrag der Lizenzgebühr. Im Übrigen wird auf § 4 Nr. 9 verwiesen.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Nutzername in Verbindung mit dem Passwort dient als Legitimation für die Nutzung des Content Produkts SZ Photo. Das Passwort ist daher gut aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Personenbezogene Daten, die von DIZ sowie der von ihr beauftragten Partnerfirmen im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der digitalen Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Nutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
  2. DIZ verwendet die Daten des Nutzers nur nach der Maßgabe der unter folgender Internet-Adresse veröffentlichten Datenschutzerklärung https://www.sz-archiv.de/diz-muenchen/datenschutz.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien einigen sich schon jetzt darauf, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahekommt. Dies gilt auch, falls sich Regelungen dieses Vertrags als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollten.
  2. Erfüllungsort ist München. Wenn die Nutzer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand München.
  3. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.